Gesetzliche Grundlagen der
Zusammenarbeit
Gesetzliche Grundlage zur Personalüberlassung und Personalvermittlung ist eine
Erlaubnis der zuständigen Regionaldirektion, die gleichzeitig auch Aufsichts-
behörde ist.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz /
Arbeitsförderungsrecht des Sozialgesetzbuches III
Während die Arbeitnehmerüberlassung durch das Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetz (AÜG) geregelt ist, basiert die Personalvermittlung auf dem Arbeits-
förderungsmarkt des Sozialgesetzbuches III. Wenn Sie genauere Informationen
wünschen, können Sie beide Gesetze als Kopie bei Ihrem Disponenten
anfordern.
Tarifierung
In Anlehnung an den Tarifvertrag des
iGZ (Interessensgemeinschaft mittel-
ständischer Personaldienstleister) haben wir uns verpflichtet, die verbindlichen
Berufsgrundsätze einzuhalten. Die iGZ achtet, z.B. auf die strikte Einhaltung der
Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen, sowie die Bezahlung marktgerechter
Vergütungen.